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Gewerbe RLT Anlagen sind laut Verordnung Überprüfungspflichtig

(Küchenabluftanlagen)Abluftkanalsysteme der Küchen sind seit langem dafür bekannt, dass durch die Fettablagerung im Kanalsystem eine verstärkte Brandgefahr gegeben ist. Jedes Jahr fallen einige Küchen einem Brand zum Opfer (auch durch Selbstentzündung).

(Klimaanlagen);;Sick Building Syndrom;; ist eine zurzeit stark sich bemerkbar machende Erkrankung, die bei Personen die sich über eine längere Zeit in ungesunden Raumklima aufhalten diagnostiziert wird. Dieses schließt auf unreine Lüftungssysteme in Gebäuden wie Z.B. in Belüfteten  Bürogebäuden, Hotels, Krankenhäuser und anderen Einrichtungen.

(Lösung)Um diese Gefahr abzuwenden ist eine regelmäßige effektive Reinigung des Kanalsystems unumgänglich.

Jedes Gebäude mit einer Küchenabluftanlage birgt das potenzielle Risiko eines Brandes und jedes Klima Lüftungssystem das Risiko einer Erkrankung und Unwohlempfinden der sich in den Räumen aufhaltenden Personen durch unreine Raumluft.

Die Ab- und Zuluftsysteme sind oft schwer zugänglich und werden deshalb meist nicht oder nur in den erreichbaren Bereichen gereinigt.

Dies ist allerdings nicht ausreichend.
Außerdem verringert sich die Effizienz eines Abluftsystems durch zunehmende Fett- und Staubverschmutzung. Zudem werden die Arbeitsbedingungen für das Personal beeinträchtigt sowie der Energieverbrauch erhöht.

 Auszug aus der Kaminkehrerordnung

§3

  1. Zwei mal im Jahr sind auf Ihre einwandfreie Gebrauchsfähigkeit zu überprüfen Dunstfänge und Leitungen, die nicht oder  nicht nur den Privaten Haushalt dienen.
  2. Einmal in Jahr sind auf Ihre einwandfreie Gebrauchsfähigkeit  zu überprüfen:
  • Abgaskamine,- Kanäle und Rohre für Gasfeuerstätten, ferner Lüftungskamine,
  • Rauch und Abgasleitungen für Brennwertfeuerstätten,
  • Lüftungseinrichtungen,
  • Abgaswege in Gasfeuerstätten.

 

Auszug aus den Genossenschaftsregeln für Arbeitssicherheit in Küchen

Abluftanlagen in Großküchen werden auf Grundlage der Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit in Küchen "ZH-1/37" des Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften gereinigt.

Diese BG-Regeln ist unter Berücksichtigung des Schulbetriebes sinngemäß auch auf Schulküchen und hauswirtschaftliche Lehrküchen anzuwenden.

In den Absätzen 5.21.3 und 5.21.4 wird gefordert das Küchen- Abluftdecken, Abluft- Leitungen, Ventilatoren und Aggregatkammern regelmäßig zu prüfen und zu reinigen sind.

Gleiches gilt für Abluft- Anlagen in Bäckereien auf Grundlage der ZH-1/40 des Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften.

 

Arbeitstättenverordnung

§53

Verlangt wird eine regelmäßige Prüfung und Wartung von RLT Anlagen, um die einwandfreie Funktionsfähigkeit der Anlagen zu gewährleisten und somit für das Arbeitspersonal einen sauberen und hygienischen Arbeitsplatz zu garantieren.

Ebenso ist die Regeln VDI 6022, der neue Hygienestandard für RLT-Anlagen, zu beachten.